Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ein Rechtsbehelf nach dieser Verordnung sollte keine Prüfung des Falles in der Sache nach sich ziehen, beispielsweise ob die Beweise ausreichen, um die Einleitung oder Fortsetzung einer Ermittlung zu rechtfertigen, ob der Sachverhalt oder die subjektiven Aspekte des Falles, wie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, nach den geltenden Standards festgestellt wurden, oder in Bezug auf den Beweiswert oder die Beweiskraft bereits erhobener Beweise oder die Glaubwürdigkeit von Aussagen.
Die bloße Existenz von gerichtlichen Rechtsbehelfen in Einzelfällen oder nationalen Systemen zur Kontrolle der Effizienz der Überprüfung reicht nicht aus, um…
Im Sinne dieser Richtlinie umfasst die Befragung nicht die vorläufige Befragung durch die Polizei oder andere Strafverfolgungsbehörden zu dem Zweck, die…
Die Bestimmungen dieser Verordnung über die Festnahme im Ermittlungsverfahren und die grenzüberschreitende Übergabe sollten die spezifischen Verfahren in…
Im Rechtsbehelfsverfahren sind die Rechtmäßigkeit der Entscheidung sowie die Tatsachen und die Umstände, auf denen die Entscheidung beruht, zu überprüfen. Es…
Zur Gewährleistung der uneingeschränkten Achtung der Grundrechte sollte die Beweiskraft von in Anwendung dieser Verordnung erlangten Beweismitteln während des…
Die Bestimmungen dieser Verordnung über den Datenschutz lassen die geltenden Vorschriften über die Zulässigkeit personenbezogener Daten als Beweismittel in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.