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Damit das Recht auf die wirksame Ausübung eines Rechtsbehelfs garantiert werden kann, sollte der ersuchte Staat sicherstellen, dass verdächtige und beschuldigte Personen sowie Opfer das Recht auf Zugang zu allen Unterlagen im Zusammenhang mit der Übertragung des Strafverfahrens haben, die die Grundlage für die Entscheidung über die Annahme einer Übertragung nach dieser Verordnung bildeten und die erforderlich sind, um die genannten Entscheidung wirksam anzufechten. Das Recht auf Zugang zu derartigen Unterlagen sollte nach den Verfahren des nationalen Rechts des ersuchten Staates ausgeübt werden und kann eingeschränkt werden, wenn es die Vertraulichkeit von Ermittlungen untergraben oder die Ermittlungen anderweitig gefährden oder der Sicherheit von Personen schaden würde. Jede Verweigerung eines solchen Zugangs sollte unter Berücksichtigung der verschiedenen Phasen des Strafverfahrens gegen die Rechte der betroffenen Personen abgewogen werden. Beschränkungen dieses Zugangs sollten eng und im Einklang mit dem in der Charta verankerten Recht auf ein faires Verfahren ausgelegt werden.
Der ersuchte Staat stellt sicher, dass verdächtige oder beschuldigte Personen und Opfer das Recht auf Zugang zu allen Unterlagen im Zusammenhang mit der…
Der ersuchte Staat sollte sicherstellen, dass verdächtige und beschuldigte Personen sowie Opfer Zugang zu einem wirksamen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung,…
Der Zugang zu den im Besitz der zuständigen Behörden befindlichen Beweismitteln zugunsten oder zulasten des Verdächtigen oder der beschuldigten Person kann nach…
Um den wirksamen Schutz der Grundrechte der Antragsteller auf Achtung des Privat- und Familienlebens, die Rechte des Kindes und den Schutz vor unmenschlicher…
Sobald die ersuchende Behörde beabsichtigt, ein Ersuchen um Übertragung eines Strafverfahrens zu stellen, sollte sie die Opfer, die ihren Wohnsitz im…
Um der Übertragung des Strafverfahrens volle Wirksamkeit zu verleihen, sollten von der ersuchenden Behörde übermittelte Beweismittel nicht allein aufgrund der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.