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Diese Verordnung sollte keinesfalls so ausgelegt werden, dass sie sich auf die Verjährungsfrist des ersuchten Staates, wie sie im nationalen Recht jenes Staates vorgesehen ist, auswirkt.
Nationales Recht über die Hemmung oder Unterbrechung der in Absatz 1 genannten Verjährung wird durch diese Richtlinie nicht berührt.
Sobald ein Strafverfahren nach dieser Verordnung übertragen wird, sollte die ersuchte Behörde ihre einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften und Verfahren…
Kein Teil dieser Verordnung sollte dahin gehend ausgelegt werden, dass er den nach anderen Rechtsakten der Union und nationalem Recht anwendbaren…
Diese Verordnung sollte nicht für andere Vorfragen wie das Bestehen, die Gültigkeit oder die Anerkennung einer Ehe gelten, die weiterhin dem nationalen Recht…
Diese Verordnung berührt nicht die Rechte, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats in dem Zeitraum vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung…
Diese Verordnung sollte die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht berühren.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.