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Die Mitgliedstaaten sollten anstelle eines nationalen IT-Systems eine von der Kommission entwickelte Software (im Folgenden „Referenzimplementierungssoftware“) verwenden können. Die Referenzimplementierungssoftware sollte modular aufgebaut sein, d. h. die Software sollte getrennt von den Komponenten des durch die Verordnung (EU) 2022/850 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten e-CODEX-Systems, die für die Anbindung an das dezentrale IT-System erforderlich sind, zusammengestellt geliefert werden. Mit diesem Aufbau sollte es den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, ihre bestehende nationale Infrastruktur für die Kommunikation im Justizbereich auch für die grenzüberschreitende Kommunikation zu nutzen oder dafür auszubauen.
Die Kommission ist für die Schaffung, Wartung und Weiterentwicklung einer Referenzimplementierungssoftware verantwortlich, für deren Einsatz sich…
Die Mitgliedstaaten sollten von der Kommission entwickelte Software, d. h. die Referenzimplementierungssoftware, anstelle eines nationalen IT-Systems verwenden…
Für die Zwecke dieser Verordnung sollten die Mitgliedstaaten anstelle eines nationalen IT-Systems eine von der Kommission entwickelte Software…
Die von der Kommission als Back-End-System entwickelte Referenzimplementierungssoftware sollte die für die Zwecke der Überwachung erforderlichen Daten durch…
Die von der Kommission als Back-End-System entwickelte Referenzimplementierungssoftware sollte die für die Zwecke der Überwachung erforderlichen statistischen…
Die Kommission sollte für die Schaffung, Wartung und Pflege sowie künftige Weiterentwicklung einer Referenzimplementierungssoftware verantwortlich sein, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.