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Mit dem Rahmenbeschluss 2009/948/JI des Rates soll verhindert werden, dass gegen dieselbe Person wegen desselben Sachverhalts in verschiedenen Mitgliedstaaten parallele Strafverfahren geführt werden, was zu rechtskräftigen Entscheidungen in zwei oder mehr Mitgliedstaaten führen könnte. Mit dem Rahmenbeschluss wird daher ein Verfahren für direkte Konsultationen zwischen den zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten eingeführt, um ein Einvernehmen über eine effiziente Lösung zu erreichen, bei der die nachteiligen Folgen solcher parallel geführter Verfahren sowie Zeit- und Ressourcenverschwendung dieser zuständigen Behörden vermieden werden. Wenn diese zuständigen Behörden im Anschluss an die Konsultationen nach dem genannten Rahmenbeschluss beschließen, die Strafverfahren im Wege der Übertragung in einem Mitgliedstaat zu konzentrieren, sollte diese Übertragung im Einklang mit dieser Verordnung erfolgen.
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten haben gemäß dem Rahmenbeschluss 2009/948/JI oder anderweitig ein Einvernehmen über die Konzentration der…
Gemäß dem Rahmenbeschluss 2009/948/JI des Rates und dem Beschluss 2002/187/JI des Rates haben sich die zuständigen Behörden zweier oder mehrerer…
Die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten muss weiter entwickelt werden, um die effiziente und geordnete Strafrechtspflege im gemeinsamen Raum…
Andere Rechtsakte im Bereich des Strafrechts, insbesondere diejenigen, die sich auf bestimmte Arten von Straftaten beziehen, wie die Richtlinie (EU) 2017/541…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Informationen über Personen, die wegen einer Straftat im Sinne dieser Richtlinie verurteilt wurden, gemäß dem…
Ein besserer Austausch von Informationen zu Verurteilungen sollte den Mitgliedstaaten die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI erleichtern, dem zufolge…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.