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Die Kommission und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten Verstöße gegen das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten feststellen. Bei der Ernennung der dafür zuständigen Behörden sollten die Mitgliedstaaten darauf achten, dass diesen Behörden ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen und dass deren Mitarbeiter über die erforderlichen Kompetenzen und Kenntnisse verfügen, insbesondere in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, die Gleichstellung der Geschlechter, das Management von Lieferketten und Verfahren zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten. Die zuständigen Behörden sollten eng mit den nationalen Arbeitsaufsichtsbehörden sowie den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden, einschließlich jenen, die für die Bekämpfung des Menschenhandels zuständig sind, so zusammenarbeiten, dass die Ermittlungen dieser Behörden nicht gefährdet sind.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre zuständigen Behörden eine enge Koordinierung und einen Informationsaustausch mit den einschlägigen nationalen…
Damit die Aufgaben der Kommission im Rahmen dieser Verordnung, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung von Untersuchungen, tatsächlich erfüllt werden,…
Entscheidungen der federführend zuständigen Behörden, mit denen ein Verstoß gegen das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten festgestellt wird,…
In einer Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten festgestellt wurde, sollte die federführend zuständige…
Die Mitgliedstaaten sollten zuständige Behörden benennen, die ermächtigt sind, die Durchsetzung dieser Richtlinie sicherzustellen, und sie sollten…
Die Mitgliedstaaten sollte ihren zuständigen Behörden die Befugnis übertragen, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen zu verhängen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.