Erwägungsgrund 15 32024R3015
Das Europäische Parlament hat in seinen Entschließungen vom 9. Juni 2022 zu einem neuen Instrument zum Verbot von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, vom 17. Dezember 2020 zu Zwangsarbeit und der Lage der Uiguren im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang und vom 16. Dezember 2021 zu Zwangsarbeit in der Fabrik von Linglong und Umweltprotesten in Serbien Zwangsarbeit scharf verurteilt und ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten gefordert. Daher werden in der Öffentlichkeit moralische Bedenken darüber gehegt, dass in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem Unionsmarkt erhältlich sein oder in Drittländer ausgeführt werden könnten, ohne dass ein wirksamer Mechanismus zum Verbot oder zur Rücknahme solcher Produkte vom Markt besteht.