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In einer Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten festgestellt wurde, sollte die federführend zuständige Behörde die Ergebnisse der Untersuchung und die diesen zugrunde liegenden Informationen aufführen und eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer die Wirtschaftsakteure dieser Entscheidung nachkommen sollten; zudem sollte die federführend zuständige Behörde die Informationen angeben, anhand derer das Produkt, auf das sich die Entscheidung bezieht, identifiziert werden kann. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, die Durchführungsrechtsakte zu erlassen, die erforderlich sind, um die Einzelheiten bezüglich der in solchen Entscheidungen anzugebenden Informationen festzulegen. Die Entscheidungen der federführend zuständigen Behörde sollten öffentlich zugänglich sein.
Bei der Festlegung einer angemessenen Frist für die Befolgung der Anordnung in einer Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen das Verbot von in Zwangsarbeit…
Es sollte der federführend zuständigen Behörde obliegen, auf der Grundlage aller Informationen und Beweismittel, die während der Untersuchung und der…
Die Wirtschaftsakteure sollten eine Überprüfung der Entscheidung durch federführend zuständige Behörden gemäß dieser Verordnung beantragen können, nachdem sie…
Entscheidungen der federführend zuständigen Behörden, mit denen ein Verstoß gegen das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten festgestellt wird,…
Vor der Einleitung einer Untersuchung sollte die federführend zuständige Behörde in der Lage sein, Informationen von den zu bewertenden Wirtschaftsakteuren und…
Wenn Zollbehörden ein Produkt ermitteln, das möglicherweise Gegenstand einer von der federführend zuständigen Behörde übermittelten Entscheidung ist, in der ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.