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Die Kommission bewertet im Einklang mit Anhang VI Nummer 9 die Übereinstimmung Europäischer Bewertungsdokumente mit harmonisierten technischen Spezifikationen, mit dieser Verordnung und mit anderem Unionsrecht. Entspricht ein Europäisches Bewertungsdokument den geltenden rechtlichen Anforderungen, so veröffentlicht die Kommission unverzüglich eine Fundstelle dieses Dokuments im Amtsblatt der Europäischen Union . Wenn die Fundstelle eines Europäischen Bewertungsdokuments nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden kann, kann die Kommission diese Fundstelle mit Einschränkungen veröffentlichen.
Nach der Veröffentlichung gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels kann ein Europäisches Bewertungsdokument gemäß Artikel 37 für einen Zeitraum von zehn Jahren als Grundlage für eine Europäische Technische Bewertung verwendet werden, es sei denn, die Fundstelle des Europäischen Bewertungsdokuments wurde aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen oder das Europäische Bewertungsdokument wird gemäß Artikel 31 Absatz 6 nicht mehr verwendet. Die Organisation Technischer Bewertungsstellen kann im letzten Jahr dieses Zeitraums beschließen, das Europäische Bewertungsdokument zur Verlängerung vorzulegen. In diesem Fall nimmt die Kommission eine Neubewertung des Europäischen Bewertungsdokuments gemäß Absatz 1 dieses Artikels vor.
Europäische Bewertungsdokumente, die von der Organisation Technischer Bewertungsstellen angenommen wurden, werden der Kommission übermittelt, die ein…
Anhand der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen beschließt die Kommission, ob die Fundstelle des betreffenden Europäischen…
Gewährleistung, dass angenommene Europäische Bewertungsdokumente und Fundstellen Europäischer Technischer Bewertungen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Gewährleistung, dass angenommene Europäische Bewertungsdokumente und Fundstellen Europäischer Technischer Bewertungen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Europäische Bewertungsdokumente, deren Fundstellen zum 8. Januar 2026 in dem gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 veröffentlichten Verzeichnis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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