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Unbeschadet der Verpflichtungen der Wirtschaftsteilnehmer gemäß dieser Verordnung und der Tätigkeiten der Marktüberwachungsbehörden im Rahmen der Verordnung (EU) 2019/1020 richtet die Kommission ein System ein, das es natürlichen oder juristischen Personen ermöglicht, Beschwerden oder Berichte über mögliche Nichtkonformitäten mit dieser Verordnung zu teilen.
Betrachtet die Kommission eine Beschwerde oder einen Bericht auf der Grundlage klar definierter Kriterien als relevant und begründet, so übermittelt sie diese Beschwerde bzw. diesen Bericht unverzüglich dem zentralen Verbindungsbüro des betroffenen Mitgliedstaats, damit dieses zentrale Verbindungsbüro im Einklang mit Artikel 11 Absatz 7 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2019/1020 Folgemaßnahmen mit der betreffenden natürlichen oder juristischen Person trifft.
Begründete Beschwerden natürlicher oder juristischer Personen können sowohl für die Marktüberwachungsbehörden als auch für die Genehmigungsbehörden eine…
Unbeschadet anderer verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe kann jede natürliche oder juristische Person, die Grund zu der Annahme hat, dass…
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission über das Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden und über die in Absatz 3 genannten Behörden bis zum 24.…
Einzelpersonen oder Einrichtungen sollten die Möglichkeit haben, bei den zuständigen Behörden Beschwerden einzulegen, um sie über Umstände zu unterrichten, die…
Das nationale Informationssystem oder der E-Mail-Verteilerdienst muss in der Lage sein, Beschwerden von jeder natürlichen oder juristischen Person,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.