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Im Folgenden sind für die Zwecke der Anwendung dieser Verordnung auf der Grundlage der Anhänge I und II entwickelte Gruppen von wesentlichen Merkmalen horizontaler Art aufgeführt. 1. Brandverhalten 2. Feuerwiderstand 3. Verhalten bei einem Brand von außen 4. Geräuschabsorption 5. Freisetzung und Gehalt von gefährlichen Stoffen 6. Ökologische Nachhaltigkeit
„wesentliche Merkmale“ bezeichnet die Merkmale des Produkts, die sich auf die grundlegenden Anforderungen an Bauwerke gemäß Anhang I beziehen, sowie die…
Produkte müssen die wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Anhang II erfüllen, die unter Berücksichtigung ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung…
die Liste der vorab festgelegten wesentlichen Umweltmerkmale gemäß Anhang II, um sie an den technischen Fortschritt und an neue Umweltrisiken anzupassen und um…
Die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß Anhang I sind die Grundlage für die Ausarbeitung von Normungsaufträgen und harmonisierter technischer Spezifikationen.
Die Erhebungsmerkmale, nämlich die statistischen Variablen für die einzelnen Bereiche, die für ihre Aufgliederung zu verwendenden Systematiken und die…
Dem Artikel 2 Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt: „m) ‚grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen‘ verbindliche Vorschriften für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.