Erwägungsgrund 3 32024R3110
Die Erfahrungen mit der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, die Bewertung dieser Verordnung durch die Kommission im Jahr 2019 und der Bericht über die Europäische Organisation für technische Bewertung haben gezeigt, dass der Rechtsrahmen für Bauprodukte in verschiedenen Punkten unzureichend leistungsfähig ist, auch was die Erarbeitung von Normen und die Marktüberwachung betrifft. Darüber hinaus wurde in den im Zuge der Bewertung eingegangenen Rückmeldungen darauf hingewiesen, dass Überschneidungen reduziert und Widersprüche sowie sich wiederholende Anforderungen, auch im Hinblick auf andere Rechtsvorschriften der Union, entfernt werden müssen, um mehr Rechtsklarheit zu schaffen und den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftsteilnehmer zu begrenzen. Es ist daher notwendig, die rechtlichen Verpflichtungen von Wirtschaftsteilnehmern zu aktualisieren und an diejenigen anzupassen, die in anderen Rechtsvorschriften der Union vorgesehen sind, sowie neue Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf die Marktüberwachung, zu ergänzen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und voneinander abweichende Auslegungen zu vermeiden.