Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um eine Mindestintensität für die Kontrollen der Bewertung und Überprüfung der Hersteller durch notifizierte Stellen zu erreichen und gleiche Wettbewerbsbedingungen sowohl für Hersteller als auch für notifizierte Stellen zu schaffen, sollten in Anhang IX über die Bewertungs- und Überprüfungssysteme die Aufgaben der Hersteller und der notifizierten Stellen im Rahmen verschiedener möglicher Bewertungs- und Überprüfungssysteme genauer und umfassender festgelegt werden. Darüber hinaus sollten in diesem Anhang die Bewertungen und Überprüfungen festgelegt werden, die zur Überprüfung der ökologischen Nachhaltigkeit von Produkten im Hinblick auf Produktleistung und Produktanforderungen durchzuführen sind. Bei der Festlegung des anwendbaren Bewertungs- und Überprüfungssystems für eine Produktfamilie oder -kategorie sollten der Kommission die Kontinuität mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 und die Kohärenz zwischen den Produktfamilien als Leitprinzipien dienen.
Soll eine notifizierte Stelle ein bestimmtes Produkt gemäß Anhang IX bewerten und überprüfen, so kann sie auf die Bewertung und Überprüfung seiner Bestandteile…
Die Bewertung und Überprüfung der Leistung eines Produkts hinsichtlich seiner wesentlichen Merkmale nach Maßgabe der gemäß den Artikeln 5 und 6 festgelegten…
Der Hersteller bestimmt im Einklang mit Artikel 22 Absatz 1 den Produkttyp in korrekter Weise und wendet die entsprechende Produktkategorie auf der Grundlage…
Um für ein einheitliches Qualitätsniveau bei der Durchführung der Konformitätsbewertungen von Produkten mit digitalen Elementen zu sorgen, müssen auch die…
(gemäß Artikel 8 Absatz 2) 1. In diesem Anhang wird das Verfahren beschrieben, nach dem der Hersteller, der den in Nummer 2 genannten Verpflichtungen nachkommt,…
(Modul H) 1. Bei der Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung handelt es sich um das Konformitätsbewertungsverfahren, mit dem der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.