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Die Konformität von Bauprodukten mit den Rechtsvorschriften der Union hängt oft davon ab, ob die wesentlichen Bestandteile solcher Bauprodukte deren Anforderungen einhalten. Da wesentliche Bestandteile jedoch häufig in verschiedene Bauprodukte integriert sind, wären der Schutz der Sicherheit und der Umwelt, einschließlich des Klimas, besser zu erreichen, wenn solche wesentlichen Bestandteile vorgelagert bewertet werden, d. h., wenn deren Leistung und Konformität vorab und unabhängig von der Bewertung des endgültigen Bauprodukts, in das sie integriert sind, bewertet werden. Zugleich wäre die Marktüberwachung effizienter, wenn nicht konforme wesentliche Bestandteile identifiziert und gezielt ermittelt werden könnten. Daher ist es notwendig, verbindliche Vorschriften für wesentliche Bestandteile von Bauprodukten festzulegen. Dasselbe Konzept sollte bei Teilen oder Werkstoffen angewandt werden, die für eine Verwendung in Bauprodukten vorgesehen sind und denen die freiwillige Anwendung der Verordnung zugutekäme.
Gegenstände wie Bauprodukte, deren wesentliche Bestandteile oder andere Teile oder Werkstoffe können als solche oder als Satz einzelner Bestandteile, die…
Während das Konzept der grundlegenden Anforderungen an Bauwerke als technisch notwendige Verbindung zwischen Bauwerken und Bauprodukten beibehalten wird, sollte…
Für Bauprodukte sollten in dieser Verordnung nur dann Anforderungen für Endprodukte festgelegt werden, wenn die mit der Verordnung zur Festlegung harmonisierter…
Die Mitgliedstaaten legen das Sicherheitsniveau für Bauwerke auf der Grundlage ihrer Verantwortung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern fest, wohingegen die…
Enthalten harmonisierte Normen Vorschriften für die Leistungsbewertung in Bezug auf wesentliche Merkmale, die für die Bauvorschriften der Mitgliedstaaten…
Zur Gewährleistung der Funktionalität, Sicherheit und Nachhaltigkeit von Bauprodukten — und im weiteren Sinn von Bauwerken — sollten alle Wirtschaftsteilnehmer,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.