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Um zu vermeiden, dass die Verpflichtungen aus dieser Verordnung in Fällen umgangen werden, in denen an der Produktionstechnologie, etwa dem 3D-Druck, mehrere verschiedene Akteure beteiligt sind, die zum Entwurf und zur Herstellung eines Bauprodukts, etwa mit 3D-Datensätzen, beitragen, sollte die Rolle des Herstellers klar definiert werden. Der natürlichen und juristischen Person, die ein Bauprodukt etwa im 3D-Druck herstellt, sollte im Rahmen dieser Verordnung die Verantwortung für das gesamte Produkt obliegen, es sei denn, es gibt eine andere Person, die das Produkt unter ihrem Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt oder die Verantwortung für das Produkt übernimmt, indem sie eine Leistungs- und Konformitätserklärung ausstellt. Um eine Umgehung der sich im Rahmen dieser Verordnung ergebenden Verpflichtungen zu vermeiden, wenn an der Produktionstechnologie mehrere verschiedene Akteure beteiligt sind, die an der Konzeption und Herstellung eines Bauprodukts mitwirken, muss eine klar definierte Rolle des Herstellers festgelegt werden, wonach der natürlichen oder juristischen Person, die ein Bauprodukt tatsächlich herstellt, die Verantwortung im Rahmen dieser Verordnung für das gesamte Produkt zukommt, es sei denn, es gibt eine andere Person, die das Produkt entweder unter ihrem Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt oder durch die Ausstellung einer Leistungs- und Konformitätserklärung die Verantwortung für das Produkt übernimmt. Dies ist von besonderer Bedeutung für den 3D-Druck, bei dem eine natürliche oder juristische Person 3D-gedruckte Bauprodukte herstellt und in Verkehr bringt. Diese Person sollte die für Hersteller geltenden Verpflichtungen erfüllen, auch in Bezug auf die Verwendung angemessener 3D-Datensätze und von Materialien, die den für Produkte geltenden Verfahren unterzogen wurden, sowie in Bezug auf die vom Hersteller des 3D-Datensatzes bereitzustellenden Informationen und die vom Hersteller des Druckmaterials bereitzustellenden Informationen.
Beim Inverkehrbringen eines Produkts legt der Hersteller den Produkttyp unter Beachtung der Grenzen fest, die hierfür in der Begriffsbestimmung in Artikel 3…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist ein Hersteller verpflichtet, für ein Bauprodukt, das unter eine harmonisierte technische Spezifikation fällt, eine…
Die Hersteller sollten dafür verantwortlich sein, sicherzustellen, dass ihre Maschinen oder dazugehörigen Produkte einer Konformitätsbewertung gemäß dieser…
Jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Handelsmarke in Verkehr bringt oder ein Produkt auf solche…
Jede natürliche oder juristische Person, die ein Spielzeug unter ihrem Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt oder an einem bereits auf dem Markt…
Jeder Wirtschaftsakteur, der entweder ein Gerät oder eine Ausrüstung unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt oder ein Gerät bzw.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.