Erwägungsgrund 10 32010L0035
Neue ortsbewegliche Druckgeräte sollten einer Konformitätsbewertung unterzogen werden, durch die nachgewiesen wird, dass sie die technischen Anforderungen der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG und die Vorschriften der vorliegenden Richtlinie erfüllen und sicher sind.