Erwägungsgrund 6 32019R0316VERORDNUNG (EU) 2019/316 DER KOMMISSION vom 21. Februar 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor
Die Kriterien für die Berechnung des Bruttosubventionsäquivalents für Darlehen und Bürgschaften sollten entsprechend den höheren De-minimis-Höchstbeträgen…
Art. 4 Abs. 7 Buchst. b 32023R2831VERORDNUNG (EU) 2023/2831 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Text von Bedeutung für den EWR)
die durch Garantien besicherten De-minimis-Darlehen Beihilfeempfängern gewährt werden, die sich in einer Situation befinden, die einer Bewertung mit einem…
Art. 4 Abs. 3 Buchst. b 32014R0717VERORDNUNG (EU) Nr. 717/2014 DER KOMMISSION vom 27. Juni 2014 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor
bei Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2, bei denen das Darlehen durch Sicherheiten unterlegt ist, die mindestens 50 % des Darlehensbetrags abdecken, und sich der…
Art. 4 Abs. 3 Buchst. b 32023R2832VERORDNUNG (EU) 2023/2832 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen (Text von Bedeutung für den EWR)
das Darlehen durch Sicherheiten unterlegt ist, die sich auf mindestens 50 % des Darlehensbetrags belaufen und das Darlehen entweder einen Betrag von 3 750 000…
Erwägungsgrund 18 32023R2831VERORDNUNG (EU) 2023/2831 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Text von Bedeutung für den EWR)
Beihilfen in Form von Darlehen, einschließlich De-minimis-Risikofinanzierungsbeihilfen in Form von Darlehen, sollten als transparente De-minimis-Beihilfen…
Erwägungsgrund 15 32013R1408VERORDNUNG (EU) Nr. 1408/2013 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor
Beihilfen in Form von Darlehen, einschließlich De-minimis-Risikofinanzierungsbeihilfen in Form von Darlehen, sollten als transparente De-minimis-Beihilfen…