Erwägungsgrund 5 32024R3196
Da die Mitgliedstaaten nun die erforderlichen Daten vorgelegt haben, sollte die Fußnote über die Übergangsfrist für Rettichblätter aus Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gestrichen werden.
Da die Mitgliedstaaten nun die erforderlichen Daten vorgelegt haben, sollte die Fußnote über die Übergangsfrist für Rettichblätter aus Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gestrichen werden.