Erwägungsgrund 6 32024R3228
Die OS-Plattform sollte eingestellt werden, und die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 sollte daher aufgehoben werden. Dabei sollte ein ausreichender Zeitraum für die angemessene Beendigung laufender Fälle vorgesehen werden.
Die OS-Plattform sollte eingestellt werden, und die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 sollte daher aufgehoben werden. Dabei sollte ein ausreichender Zeitraum für die angemessene Beendigung laufender Fälle vorgesehen werden.