Erwägungsgrund 7 32024R3228
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit einer Streitigkeit so lange in der mit dieser Verordnung eingerichteten Datenbank gespeichert, wie dies erforderlich ist, um die Zwecke, zu denen sie erhoben wurden, zu erreichen und um sicherzustellen, dass die betreffenden Personen Zugang zu den Daten haben und ihre diesbezüglichen Rechte ausüben können. Im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 werden diese Daten spätestens sechs Monate nach Abschluss der Streitigkeit, dessen Datum der OS-Plattform mitgeteilt wurde, automatisch gelöscht. Die Kommission sollte die Nutzer der OS-Plattform mit laufenden Fällen rechtzeitig, in jedem Fall aber mindestens vier Monate vor der Einstellung der OS-Plattform, über die Einstellung dieser Plattform informieren. Die Kommission sollte den Nutzern der OS-Plattform, die Daten zu ihren Fällen abrufen möchten, Unterstützung anbieten.