Erwägungsgrund 8 32024R3228
Da auf die OS-Plattform in anderen Rechtsakten der Union als Plattform verwiesen wird, über die Verbraucher Unternehmer auffordern können, einer außergerichtlichen Streitbeilegung zuzustimmen, sollten diese Rechtsakte zur Streichung der Verweise auf die OS-Plattform geändert werden. Die Verordnungen (EU) 2017/2394 und (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten daher entsprechend geändert werden. Die Richtlinien (EU) 2015/2302, (EU) 2019/2161 und (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates enthalten auch Verweise auf die Verordnung (EU) Nr. 524/2013. Es ist beabsichtigt, dass die genannten Richtlinien durch einen getrennten Rechtsakt geändert werden, —