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Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/3084 der Kommission sieht ein Informationssystem und den Zugang zu diesem System für Marktteilnehmer und Händler sowie gegebenenfalls deren Bevollmächtigte, zuständige Behörden und Zollbehörden vor, damit sie ihren jeweiligen in der Verordnung (EU) 2023/1115 festgelegten Verpflichtungen nachkommen können. Marktteilnehmer und Händler wären somit in der Lage, bereits vor Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2023/1115 Sorgfaltserklärungen zu registrieren und abzugeben.
Die Kommission hat gemäß der Verordnung (EU) 2023/1115 in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern ein Informationssystem für…
Um sicherzustellen, dass die Ziele der Verordnung (EU) 2023/1115 erreicht werden, müssen Marktteilnehmer und Händler, die relevante Erzeugnisse auf dem Markt…
Die wirksame und effiziente Umsetzung und Durchsetzung dieser Verordnung sind für die Verwirklichung ihrer Ziele von wesentlicher Bedeutung. Zu diesem Zweck…
Der Geltungsbeginn der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/1115, die Verpflichtungen für Marktteilnehmer, Händler und zuständige Behörden enthalten und in…
Absatz 5 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) die Auswahl der zu kontrollierenden Marktteilnehmer, nachgelagerten Marktteilnehmer und Händler; diese Auswahl…
Die Marktteilnehmer sollten die Verantwortung für die Konformität der relevanten Erzeugnisse, die sie in Verkehr bringen oder ausführen wollen, förmlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.