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Um für mehr Haushaltsflexibilität zu sorgen, um Mittel für die neue Maßnahme und die bestehende Teilmaßnahme zur Wiederherstellung von landwirtschaftlichem Produktionspotenzial umzuschichten, und gleichzeitig die geplanten Investitionen und Maßnahmen in den Bereichen Katastrophenprävention und -vorsorge sowie Anpassung an den Klimawandel fortzusetzen, um die Auswirkungen der immer häufiger auftretenden klimabedingten Katastrophen abzufedern, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet werden, den Schwellenwert für das Regressionsverbot um höchstens 15 Prozentpunkte, nicht jedoch unter den Mindestschwellenwert von 30 %, zu senken.
In einer Krisensituation gemäß Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a können die Mitgliedstaaten abweichend von Artikel 45 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1348 den in…
Um auf die Auswirkungen von am oder nach dem 1. Januar 2024 auftretenden Naturkatastrophen zu reagieren, sollten mithilfe einer neuen befristeten Sondermaßnahme…
Für den Fall, dass die Mitgliedstaaten ansonsten nicht in der Lage wären, das Regressionsverbot einzuhalten, sollten sie von der Verpflichtung abweichen können,…
Da Betriebsinhaber infolge des Klimawandels und der größeren Preisvolatilität wachsenden wirtschaftlichen und ökologischen Risiken ausgesetzt sind, sieht die…
In einer Krisensituation, die durch Massenankünfte von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen gekennzeichnet ist, die internationalen Schutz beantragen, könnte…
Die Mitgliedstaaten sollten das Recht haben, vorzusehen, dass ein Kreditgeber nur dann eine Entschädigung für vorzeitige Rückzahlung verlangen kann, wenn der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.