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Lebensmittelunternehmer haben der Kommission kürzlich spezifische Überwachungsdaten zu Gewürzen vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass Rückstände in diesem Erzeugnis in Mengen vorkommen können, die den mit den Verordnungen (EU) 2023/377 und (EU) 2023/1536 festgelegten vorläufigen RHG übersteigen. Auf Grundlage dieser spezifischeren Daten schlug die Kommission in Bezug auf alle Gewürze die Festlegung vorläufiger RHG auf 0,3 mg/kg vor, was dem 95. Perzentil aller Probenergebnisse entspricht.
In Bezug auf Nikotin in Zimt wurde mit der Verordnung (EU) 2023/377 ein vorläufiger RHG von 0,07 mg/kg festgelegt, gestützt auf einen kombinierten Datensatz für…
In Bezug auf Nikotin in Samengewürzen und Fruchtgewürzen wurden mit der Verordnung (EU) 2023/377 — in Erwartung der Vorlage und der Bewertung neuer Daten und…
In Bezug auf Nikotin in Rindengewürzen, Wurzel- und Rhizomgewürzen, Knospengewürzen, Blütenstempelgewürzen und Samenmantelgewürzen wurden mit der Verordnung…
In Bezug auf Nikotin in Samengewürzen und Fruchtgewürzen wurden mit der Verordnung (EU) 2023/1536 der Kommission — in Erwartung der Vorlage und der Bewertung…
Was Mepiquat anbelangt, so haben die jüngsten Überwachungsdaten ergeben, dass die Rückstände in unbehandelten Kulturpilzen über der Bestimmungsgrenze liegen.…
In Bezug auf Fosetyl stützte die Behörde ihre mit Gründen versehene Stellungnahme auf die zu verwendenden Rückstandsdefinitionen, die im Rahmen der Überprüfung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.