Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates muss das in elektronischer Form veröffentlichte Amtsblatt der Europäischen Union (im Folgenden „elektronische Ausgabe des Amtsblatts“) eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein qualifiziertes elektronisches Siegel im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates tragen. In der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 ist ferner festgelegt, dass die qualifizierten Zertifikate für elektronische Signaturen oder elektronische Siegel und die Erneuerungen derselben auf der EUR-Lex-Website veröffentlicht werden, damit die Nutzer die Echtheit der elektronischen Ausgabe des Amtsblatts verifizieren können.
Erfordert ein im Rahmen der elektronischen Kommunikation nach Artikel 3 dieser Verordnung übermitteltes Dokument gemäß den in den Anhängen I und II der…
„(1) Die elektronische Ausgabe des Amtsblatts trägt eine qualifizierte elektronische Signatur entsprechend der Definition in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates hat die elektronische Ausgabe des Amtsblatts eine fortgeschrittene elektronische Signatur zu tragen, die gemäß…
Die Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen…
Erfordert ein im Rahmen der elektronischen Kommunikation gemäß dieser Verordnung übermitteltes Dokument ein Siegel oder eine Signatur, so sollte von den…
Die Authentifizierung durch elektronisches Siegel bietet ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie die Authentifizierung durch elektronische Signatur. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.