Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Unionshaushalt sollte die Union in die Lage versetzen, die notwendigen politischen Maßnahmen zur Reaktion auf neue Herausforderungen zu treffen und rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, denen im Rahmen der bestehenden Obergrenzen und der ausgeschöpften Flexibilität nicht Rechnung getragen werden kann. Die Ausgabenobergrenzen der Mittel für Verpflichtungen der Rubriken 1, 2, 3, 4, 5 und 6 sollten für die Jahre 2024, 2025, 2026 und 2027 geändert werden. Infolgedessen können die Ausgabenobergrenzen der Mittel für Zahlungen zwar auf ihrem derzeitigen Niveau beibehalten werden, doch sollte der Höchstbetrag für Mittel für Zahlungen für das Instrument für einen einzigen Spielraum für das Jahr 2026 angepasst werden, um das Risiko von Rückständen zu vermeiden. Darüber hinaus sollte der Gesamtbetrag der zusätzlichen Mittelzuweisungen für spezifische Programme gemäß Artikel 5 sowie die zugehörige Tabelle in Anhang II der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 angepasst werden.
Um für eine spezifische und größtmögliche Flexibilität zu sorgen und sicherzustellen, dass ausreichende Mittel für Zahlungen zur Verfügung stehen, damit die…
Für den Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2017 wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, damit über die…
Nach Prüfung aller anderen finanziellen Möglichkeiten zur Reaktion auf die unvorhergesehenen Umstände innerhalb der Obergrenze für Verpflichtungen der Rubrik 3…
Die in der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 vorgesehenen Mittel werden angesichts der generellen Ausgabenprioritäten der Union stark beansprucht. Es ist daher…
Es sollte möglich sein, die erforderlichen, die Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens überschreitenden Mittel im Unionshaushalt sowohl für Mitgliedstaaten…
Für den Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2020 wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, damit über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.