Erwägungsgrund 11 32020R2093
Es sollte eine besondere Bestimmung aufgenommen werden, die die Möglichkeit bietet, in den Haushaltsplan Mittel für Verpflichtungen und die entsprechenden Mittel für Zahlungen einzustellen, die die Obergrenzen des MFR übersteigen, wenn besondere Instrumente in Anspruch genommen werden müssen.