Erwägungsgrund 5 32020R2093
Im MFR sollten die Haushaltslinien nicht berücksichtigt werden, die aus zweckgebundenen Einnahmen im Sinne der Haushaltsordnung finanziert werden.
Im MFR sollten die Haushaltslinien nicht berücksichtigt werden, die aus zweckgebundenen Einnahmen im Sinne der Haushaltsordnung finanziert werden.