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Nach Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 müssen Marktbetreiber und Wertpapierfirmen, die einen Handelsplatz betreiben, die Vor- und Nachhandelsinformationen über Geschäfte mit Finanzinstrumenten zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen offenlegen und einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Informationen sicherstellen. Dieser Artikel hat seine Ziele jedoch nicht erreicht. Die von Handelsplätzen, genehmigten Veröffentlichungssystemen und systematischen Internalisierern zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen bereitgestellten Informationen versetzen Nutzer nicht in die Lage, die Datenpolitik zu verstehen und zu durchschauen, wie der Preis für Daten gebildet wird. Die ESMA hat am 18. August 2021 Leitlinien herausgegeben, in denen sie erläutert, wie das Konzept der „angemessenen kaufmännischen Bedingungen“ anzuwenden ist. Diese Leitlinien sollten in rechtliche Verpflichtungen umgewandelt und gestärkt werden, um sicherzustellen, dass Handelsplätze, genehmigte Veröffentlichungssysteme, Bereitsteller konsolidierter Datenticker und systematische Internalisierer nicht in der Lage sind, Gebühren für Daten entsprechend dem Wert, den die Daten für einzelne Nutzer darstellen, zu erheben. Aufgrund des für die Festlegung des Konzepts der „angemessenen kaufmännischen Bedingungen“ erforderlichen hohen Detaillierungsgrads und der Flexibilität, die aufgrund der sich rasch wandelnden Datenlandschaft bei der Änderung der geltenden Vorschriften benötigt wird, sollte die ESMA ermächtigt werden, Entwürfe für technische Regulierungsstandards zu erstellen, in denen sie im Detail angibt, wie das Konzept der „angemessenen kaufmännischen Bedingungen“ anzuwenden ist; auf diese Weise würde die harmonisierte, kohärente Anwendung von Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 weiter gestärkt. Darüber hinaus sollte die ESMA die Entwicklungen bei der Datenpolitik und der Preisbildung auf dem Markt überwachen und bewerten. Die ESMA sollte diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards auf der Grundlage ihrer Bewertung aktualisieren.
Die ESMA erarbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards, in denen die angebotenen Vorhandels- und Nachhandelstransparenzdaten, die nach Absatz 1 zu…
Die Kommission sollte die Entwürfe technischer Regulierungsstandards erlassen, die die ESMA über genaue Angaben zu den Handelstransparenzanforderungen, über…
Die Richtlinie 2014/65/EU enthält Vorschriften, nach denen Handelsplätze verpflichtet sind, Mechanismen zur Begrenzung übermäßiger Volatilität an den Märkten…
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)…
Es werden die folgenden Artikel eingefügt: Mechanismus zum Austausch von Auftragsdaten (1) Die zuständigen Behörden, die Handelsplätze mit erheblicher…
Diese potenziellen Risiken aus dem verstärkten Einsatz von Technologie werden am besten dadurch eingedämmt, dass Maßnahmen und spezielle Risikokontrollen, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.