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Zur Stärkung des Kursbildungsprozesses und zur Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen Handelsplätzen und systematischen Internalisierern verpflichtet Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 systematische Internalisierer dazu, alle Kursofferten für Eigenkapitalinstrumente, mit denen der betreffende systematische Internalisierer mit Volumen bis zum Standardmarktvolumen handelt, offenzulegen. Systematische Internalisierer können frei entscheiden, für welche Volumen sie Kursofferten abgeben, sofern sie Offerten für ein Mindestvolumen von 10 % des Standardmarktvolumens abgeben. Diese Möglichkeit führte jedoch dazu, dass das Niveau der von systematischen Internalisierern für Eigenkapitalinstrumente bereitgestellten Vorhandelstransparenz sehr niedrig war; zudem behinderte sie die Erreichung gleicher Wettbewerbsbedingungen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, systematische Internalisierer zur Offenlegung fester Kursofferten auf der Grundlage eines im Wege technischer Regulierungsstandards festzulegenden Mindestvolumens der Kursofferte zu verpflichten. Bei der Ausarbeitung dieser technischen Regulierungsstandards sollte die ESMA folgende Ziele berücksichtigen: Erhöhung der Vorhandelstransparenz von Eigenkapitalinstrumenten zugunsten der Endanleger; Aufrechterhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen Handelsplätzen und systematischen Internalisierern; Bereitstellung einer angemessenen Auswahl an Handelsoptionen für Endanleger und Sicherstellung der fortdauernden Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Handelslandschaft in der Union sowohl auf Unions- als auch auf internationaler Ebene. Um die Wettbewerbsfähigkeit systematischer Internalisierer zu erhöhen, sollte ihnen ein Midpoint-Matching von Aufträgen jeder Größe gestattet werden.
Systematische Internalisierer veröffentlichen ihre Kursofferten regelmäßig und kontinuierlich während der üblichen Handelszeiten. Sie sind berechtigt, ihre…
Um das Risiko aufgrund einer Häufung von Geschäften mit ein und demselben Kunden zu beschränken, sind systematische Internalisierer berechtigt, die Zahl der…
Im Sinne von Artikel 27 Absatz 6 der Richtlinie 2004/39/EG liegt die Zahl oder das Volumen von Aufträgen erheblich über der Norm, wenn ein systematischer…
Systematische Internalisierer sollten in der Lage sein, entsprechend ihrer Geschäftspolitik und in objektiver, diskriminierungsfreier Weise zu entscheiden,…
In den Artikeln 18 und 19 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 sind Vorhandelstransparenzanforderungen für systematische Internalisierer in Bezug auf…
Artikel 17a erhält folgende Fassung: Tick-Größen (1) Die Kursofferten systematischer Internalisierer, die Kursvorteile bei solchen Offerten und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.