Erwägungsgrund 24 32006R1287
Die Definition einer Ware sollte etwaige andere Definitionen dieses Begriffs in den nationalen oder sonstigen Gemeinschaftsrechtsvorschriften nicht beeinflussen. Die Prüfungen zur Bestimmung der Tatsache, ob ein Kontrakt als mit den Charakteristika anderer derivativer Finanzinstrumente ausgestattet angesehen werden sollte oder nicht und nicht kommerziellen Zwecken dient, sollen lediglich ermitteln, ob Kontrakte unter Anhang I Abschnitt C Ziffer 7 oder Abschnitt C Ziffer 10 der Richtlinie 2004/39/EG fallen.