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Bisher hat jedoch keine beaufsichtigte Einrichtung die Zulassung als Bereitsteller konsolidierter Datenticker beantragt. In ihrem Bericht vom 5. Dezember 2019 über die Entwicklung der Preise für Vor- und Nachhandelsdaten und über den konsolidierten Datenticker für Eigenkapitalinstrumente ermittelte die durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (ESMA) drei Haupthindernisse, die beaufsichtigte Einrichtungen bisher davon abhielten, eine Zulassung als Bereitsteller konsolidierter Datenticker zu beantragen: Das erste Hindernis besteht darin, dass nicht hinreichend klar ist, wie ein Bereitsteller konsolidierter Daten die Daten bei den verschiedenen Ausführungsplätzen oder den betroffenen Datenbereitstellungsdiensten beschaffen soll. Das zweite Hindernis besteht darin, dass die Qualität der von diesen Ausführungsplätzen gemeldeten Daten unter dem Gesichtspunkt der Harmonisierung für eine kosteneffiziente Konsolidierung nicht ausreicht. Das dritte Hindernis sind fehlende geschäftliche Anreize, die Zulassung als Bereitsteller konsolidierter Datenticker zu beantragen. Daher ist es erforderlich, diese Hindernisse zu beseitigen. Dies erfordert erstens, dass alle Handelsplätze und genehmigten Veröffentlichungssysteme (im Folgenden „Datenkontributoren“) den Bereitstellern konsolidierter Datenticker Daten zur Verfügung stellen, und zweitens eine Verbesserung der Datenqualität durch eine Harmonisierung der Datenmeldungen, die Datenkontributoren den Rechenzentren von Bereitstellern konsolidierter Datenticker übermitteln sollen.
Der Bereitsteller eines konsolidierten Datentickers erfüllt stets die in Artikel 27h dargelegten organisatorischen Anforderungen und die in der begründeten…
Marktteilnehmer benötigen zentrale Marktdaten, um fundierte Anlageentscheidungen treffen zu können. Derzeit ist es für die direkte Beschaffung von Marktdaten…
Artikel 27h erhält folgende Fassung: Organisatorische Anforderungen an die Bereitsteller konsolidierter Datenticker (1) Ein Bereitsteller konsolidierter…
Wettbewerb unter den Bereitstellern konsolidierter Datenticker sorgt dafür, dass der konsolidierte Datenticker auf die effizienteste Weise und unter den besten…
Die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 sieht einen Rechtsrahmen für die Bereitsteller konsolidierter Datenticker (CTP) sowohl für Eigenkapital- als auch…
Zweck des Auswahlverfahrens ist es, das Recht zum Betrieb eines konsolidierten Datentickers für einen Zeitraum von fünf Jahren zu vergeben. Das Auswahlverfahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.