Erwägungsgrund 33 32024R2773VERORDNUNG (EU) 2024/2773 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Oktober 2024 zur Einrichtung des Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen und zur Bereitstellung einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe für die Ukraine
Um sicherzustellen, dass das Europäische Parlament und der Rat die Durchführung dieser Verordnung verfolgen können, sollte die Kommission sie regelmäßig über…
Erwägungsgrund 74 32024R0792Die Kommission sollte den Ukraine-Plan anhand der in dieser Verordnung aufgeführten Kriterien bewerten. Im Falle einer positiven Bewertung des Ukraine-Plans…
Art. 85 Abs. 1 32025R2643VERORDNUNG (EU) 2025/2643 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit von und Versorgung mit Verteidigungsgütern („EDIP-Verordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission überwacht die Durchführung des Programms und des Unterstützungsinstruments für die Ukraine regelmäßig und erstattet dem Europäischen Parlament…
Erwägungsgrund 106 32024R0792Die Kommission sollte jedes Jahr eine Bewertung der Durchführung der Unterstützung im Rahmen der Fazilität vornehmen. Sie sollte dem mit dieser Verordnung…
Erwägungsgrund 57 32026R0467VERORDNUNG (EU) 2026/467 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Februar 2026 zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027
Um sicherzustellen, dass das Europäische Parlament und der Rat die Durchführung dieser Verordnung verfolgen können, sollte die Kommission sie regelmäßig über…