Erwägungsgrund 20 32024R0792
Die Union sollte ferner eine enge Konsultation und Einbindung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften, die eine Vielzahl von subnationalen Ebenen und Verwaltungszweigen umfassen, darunter Regionen, Gemeinden, Rajone und Hromadas und deren Verbände, sowie eine enge Konsultation und Beteiligung der ukrainischen Organisationen der Zivilgesellschaft fördern. Die Union sollte auf deren sinnvolle Beteiligung an der Erholung, dem Wiederaufbau und der Modernisierung der Ukraine auf der Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung und durch die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene hinwirken. Die Union sollte die vielfältigen Rollen anerkennen und unterstützen, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Förderer eines inklusiven territorialen Ansatzes für die lokale Entwicklung, einschließlich Dezentralisierungsprozessen, für die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen und lokaler Gemeinschaften, für Transparenz und Rechenschaftspflicht spielen, und den Kapazitätsaufbau der lokalen und regionalen Behörden weiterhin verstärkt unterstützen, auch für die Durchführung von Projekten im Rahmen der Fazilität, im Einklang mit dem Grundsatz der lokalen Selbstverwaltung gemäß der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, zu deren Vertragsparteien die Ukraine gehört.