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Die Kommission sollte sich bemühen, der Ukraine ein einziges integriertes und interoperables Informations- und Überwachungssystem zur Verfügung zu stellen, das ein einziges Instrument zur Datenauswertung und Risikobewertung für den Zugang zu und die Analyse der einschlägigen Daten im Einklang mit den Datenschutzgrundsätzen der Union und den geltenden Datenschutzvorschriften umfasst. Ist ein solches System verfügbar, so sollte die Ukraine die einschlägigen Daten verwenden und diese in das System eingeben, auch mit Unterstützung gemäß der Säule III. Die Daten sollten es der Kommission und den für die Ausführung und Kontrolle der Mittel zuständigen ukrainischen Behörden ermöglichen, Risiken zu bewerten und Unregelmäßigkeiten zu verhindern.
Die Kommission bemüht sich, der Ukraine ein integriertes und interoperables Informations- und Überwachungssystem zur Verfügung zu stellen, das ein einziges…
Die Kommission stellt den Mitgliedstaaten ein integriertes und interoperables Informations- und Überwachungssystem zur Verfügung, das auch ein einziges…
Während es in erster Linie in der Verantwortung der Ukraine liegt, dafür zu sorgen, dass die Fazilität im Einklang mit den geltenden Standards und unter…
Im Interesse eines besseren Schutzes des Unionshaushalts sollte die Kommission ein integriertes und interoperables Informations- und Überwachungssystem zur…
Im Interesse eines besseren Schutzes des Unionshaushalts sollte die Kommission ein integriertes und interoperables Informations- und Begleitungssystem zur…
Im Interesse eines besseren Schutzes des Unionshaushalts sollte die Kommission ein integriertes und interoperables Informations- und Begleitungssystem zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.