Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission richtet eine öffentlich zugängliche Website (im Folgenden „Souveränitätsportal“) ein, auf der Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte im Zusammenhang mit den Zielen der STEP bereitgestellt und die Sichtbarkeit dieser Projekte erhöht werden, indem insbesondere folgende Informationen bereitgestellt werden:
Informationen über Programme der Union im Anwendungsbereich dieser Verordnung und laufende und bevorstehende Aufforderungen zur Einreichung von im Zusammenhang mit den Zielen der STEP stehenden Vorschlägen und Ausschreibungen im Rahmen dieser jeweiligen Programme,
Einzelheiten zu Projekten, denen ein Souveränitätssiegel gemäß Artikel 4 zuerkannt wurde,
Einzelheiten zu Projekten, die nach der Netto-Null-Industrie-Verordnung und der Verordnung zu kritischen Rohstoffen als strategische Projekte anerkannt wurden, insoweit sie in den Anwendungsbereich von Artikel 2 der vorliegenden Verordnung fallen,
Einzelheiten zu Projekten zur Unterstützung der STEP-Ziele, die für eine Unterstützung im Rahmen des EFRE, des Kohäsionsfonds, des ESF + oder des Fonds für einen gerechten Übergang ausgewählt wurden, insoweit sie der Kommission gemäß Absatz 5 dieses Artikels mitgeteilt wurden,
Kontakte zu den gemäß Absatz 4 benannten zuständigen nationalen Behörden.
Auf dem Souveränitätsportal werden auch Informationen über die Durchführung der STEP und Informationen in Bezug auf die in Artikel 7 genannten Ausgaben aus dem Unionshaushalt sowie Informationen über die im Rahmen der jeweiligen Programme festgelegten Leistungsindikatoren angezeigt.
Das Souveränitätsportal wird am 1. März 2024 eingerichtet und von der Kommission regelmäßig aktualisiert.
Bis zum 2. Juni 2024 benennt jeder Mitgliedstaat eine einzige zuständige nationale Behörde, die als Hauptansprechpartner für die Durchführung der STEP auf nationaler Ebene fungiert.
Soweit verfügbar, teilen die in Absatz 4 dieses Artikels genannten zuständigen nationalen Behörden der Kommission Einzelheiten zu Projekten zur Unterstützung der STEP-Ziele mit, die für eine Unterstützung im Rahmen des EFRE, des Kohäsionsfonds, des ESF + oder des Fonds für einen gerechten Übergang ausgewählt wurden, damit sie auf dem Souveränitätsportal angezeigt werden.
Die Kommission sollte das Souveränitätsportal einrichten, auf dem sie über die verfügbare Unterstützung für Projekte, die zu den STEP-Zielen beitragen,…
Vor der Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder Ausschreibungsverfahren in Zusammenhang mit den STEP-Zielen gemäß Artikel 2 der…
Die STEP sollte wirksam, effizient, fair und transparent umgesetzt werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission mit der Vergabe und Förderung des…
Darüber hinaus sollte ein „Souveränitätssiegel“ an Projekte vergeben werden, die zu den STEP-Zielen beitragen, sofern das Projekt bewertet wurde und die…
Zusätzlich zu Absatz 4 prüfen die Durchführungspartner auch Projekte, denen das Souveränitätssiegel gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/795 zuerkannt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.