Erwägungsgrund 7 32024R0795
Eine Stärkung der Entwicklungs- und Produktionskapazitäten von Technologien in der Union wird ohne eine hinreichende Zahl an qualifizierten Arbeitskräften nicht möglich sein. Der Mangel an Arbeits- und Fachkräften, der in allen Sektoren zugenommen hat, auch in jenen, die für den ökologischen und den digitalen Wandel von entscheidender Bedeutung sind, wird allerdings angesichts des demografischen Wandels voraussichtlich weiter zunehmen und den Aufstieg von Technologien in den in dieser Verordnung genannten relevanten Sektoren gefährden. Daher muss die Teilnahme von mehr Menschen auf dem Arbeitsmarkt für die einschlägigen Sektoren gefördert werden, insbesondere durch Investitionen in Weiterbildung und lebenslanges Lernen, die Verbesserung relevanter Kompetenzen und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und Lehrstellen für junge und benachteiligte Personen, die weder in Beschäftigung stehen noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren. Diese Unterstützung wird eine Reihe anderer Maßnahmen ergänzen, die auf die Deckung des aus dem ökologischen und digitalen Wandel resultierenden Kompetenzbedarfs abzielen, der in der in der Mitteilung der Kommission vom 1. Juli 2020 mit dem Titel „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ festgelegten EU-Kompetenzagenda dargelegt ist. Die Maßnahmen haben eine wichtige Funktion, wenn es darum geht, eine positive Einstellung zu Umschulung und Weiterbildung zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Union, insbesondere von KMU, zu steigern und zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze beizutragen, um das volle Potenzial des ökologischen und des digitalen Wandels auf sozial gerechte, inklusive und faire Weise zu erschließen.