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Bis zum 31. Dezember 2025 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Zwischenbewertungsbericht über die Durchführung der STEP vor, damit dieser in die künftige Entscheidungsfindung einfließen kann.
Darin wird insbesondere bewertet, inwieweit die Ziele der STEP erreicht und wie effizient die Mittel eingesetzt wurden sowie welcher Mehrwert dadurch für die EU erzielt wurde. Außerdem umfasst dieser Zwischenbewertungsbericht:
einen Überblick über die Regionen der Union, für die die Kohäsionsprogramme im Einklang mit dem Partnerschaftsprinzip geändert wurden,
eine Prüfung der Relevanz der Ziele und Maßnahmen der STEP, einschließlich der durch die STEP unterstützten kritischen Technologien,
eine Bewertung der Durchführbarkeit der Bereitstellung von Informationen über Unionsprogramme auf einem einzigen Unionsportal, um potenziellen Begünstigten alle Finanzierungsmöglichkeiten der Union näherzubringen und ihre Transparenz gegenüber den Unionsbürgern zu erhöhen, und
eine Bewertung der Durchführbarkeit der Einrichtung eines Simulators, der den Projektträgern, insbesondere KMU, Leitlinien zu den Finanzierungsmöglichkeiten der Union an die Hand gibt, für die ihr jeweiliges Projekt in Frage kommen könnte.
Dem Zwischenbewertungsbericht wird gegebenenfalls ein Legislativvorschlag für eine Änderung dieser Verordnung beigefügt, um strategische Abhängigkeiten der Union zu verringern und die Industriepolitik der Union zu stärken und gleichzeitig das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen, Marktverzerrungen zu vermeiden und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Union zu schaffen, oder es werden ihm gegebenenfalls Legislativvorschläge für andere Initiativen beigefügt, mit denen ähnliche Ziele verfolgt werden.
Am Ende der Durchführung der Unionsprogramme, aus denen die STEP finanziell unterstützt wird, spätestens jedoch am 31. Dezember 2031, legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen abschließenden Evaluierungsbericht über die Durchführung der STEP vor, der auf allen Aspekten des Zwischenbewertungsberichts beruht und die Aspekte zusammenfasst, die in den Jahresberichten nach Artikel 7 enthalten sind.
Eine Zwischenevaluierung erfolgt bis zum 30. Juni 2025 und ein Zwischenevaluierungsbericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. In der…
Die Kommission sollte eine Zwischenbewertung dieser Verordnung vornehmen, in der sie bewerten sollte, inwieweit die im Rahmen dieser Verordnung ergriffenen…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen die gemäß…
Die Kommission führt in dieser Verordnung vorgesehene Evaluierungen so frühzeitig durch, dass ihre Ergebnisse noch in die Entscheidungsfindung einfließen…
Die Kommission führt bis zum 31. Dezember 2033 und bis zum 31. Dezember 2040 eine Evaluierung dieser Richtlinie durch, die sich insbesondere auf folgende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.