Verordnung (EU) 2024/823 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 über besondere Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teilnehmenden oder damit verbundenen Länder und Gebiete (kodifizierter Text)
Es empfiehlt sich, die Geltungsdauer dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2025 zu begrenzen —
Erwägungsgrund 12 32024R0823Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen