Erwägungsgrund 12 32013R1260
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet einen Bezugsrahmen für europäische demografische Statistiken. Insbesondere wird die Einhaltung der Grundsätze der fachlichen Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Objektivität, Zuverlässigkeit, statistischen Geheimhaltung und Kostenwirksamkeit gefordert.