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Die Zahl der im Juni 2023 verzeichneten Hilfsschiffe sollte gegenüber der in der ICCAT-Empfehlung 22-01 verzeichneten Zahl nicht steigen. Diese rückwirkende Anwendung berührt den Grundsatz der Rechtssicherheit und den Grundsatz des Schutzes legitimer Erwartungen nicht.
Die Mitgliedstaaten dürfen die Zahl ihrer Hilfsschiffe gegenüber den im Juni 2023 erfassten Zahlen nicht erhöhen.
mit der Beihilfe keine Vorhaben unterstützt werden, die die Bruttoraumzahl eines Fischereifahrzeugs erhöhen.
Die Unterstützung nach diesem Artikel gilt nicht für Vorhaben im Zusammenhang mit Investitionen zur Verbesserung der Sicherheit, der Arbeitsbedingungen oder der…
Die Richtlinie 2002/59/EG sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Pläne erstellen, damit — wenn es die Sachlage erfordert — Schiffe in Seenot in ihren Häfen oder…
Mit dieser Verordnung sollten auch die ICCAT-Empfehlungen 06-07 über die Aufzucht von Rotem Thun, 18-10 über Mindeststandards für Schiffsüberwachungssysteme im…
Die Malta im ICCAT-Übereinkommensbereich zugestandene Höchstzahl an Langleinenfängern, die im Ostatlantik und im Mittelmeer Roten Thun befischen, an Bord…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.