Erwägungsgrund 13 32024R0900
Die vollständige Harmonisierung der Transparenz- und der entsprechenden Sorgfaltspflichten sollte die Freiheit der Anbieter politischer Werbedienstleistungen unberührt lassen, auf freiwilliger Basis weitere Informationen über politische Werbung als Teil der nach Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) geschützten Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit zur Verfügung zu stellen.