Erwägungsgrund 14 32024R0900
Diese Verordnung beschränkt sich auf die Harmonisierung der Vorschriften über die Transparenz- und die entsprechenden Sorgfaltspflichten für die Erbringung politischer Werbedienstleistungen und über den Einsatz von Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren sowie der Vorschriften für ihre Überwachung und Durchsetzung. Sie sollte sowohl den Inhalt politischer Anzeigen als auch die Vorschriften der Union und der Mitgliedstaaten zur Regelung von Aspekten im Zusammenhang mit politischer Werbung, die nicht unter diese Verordnung fallen, unberührt lassen. Somit ändert diese Verordnung nichts an den Vorschriften zur Regelung der Durchführung und Finanzierung politischer Kampagnen, einschließlich allgemeiner Verbote oder Beschränkungen politischer Werbung während bestimmter Zeiträume, der sogenannten Stillhaltefristen, Spenden einzelner Wahlkampfspender oder Verbote in Bezug auf die Nutzung kommerzieller Werbung für Wahlkampfzwecke. Darüber hinaus sollte diese Verordnung insbesondere die Grundrechte auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung unberührt lassen.