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Die Definition des Begriffs „Anbieter politischer Werbedienstleistungen“ sollte nicht Anbieter umfassen, die reine Nebendienstleistungen im Zusammenhang mit politischen Werbedienstleistungen erbringen. Nebendienstleistungen sind Dienstleistungen, die zusätzlich zu einer politischen Werbung erbracht werden und diese ergänzen, aber weder direkten Einfluss auf ihren Inhalt oder ihre Darstellung noch eine direkte Kontrolle über ihre Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung ausüben. Zu diesen Dienstleistungen können Transport, Finanzierung und Investitionen, Einkauf, Verkauf, Bewirtung, Marketing, Computerdienstleistungen, Reinigung, Wartung, Postdienstleistungen, Druckdienstleistungen sowie grafisches, akustisches oder fotografisches Design gehören.
„Anbieter politischer Werbedienstleistungen“ eine natürliche oder juristische Person, die politische Werbedienstleistungen erbringt, mit Ausnahme reiner…
Damit ein breites Spektrum relevanter Diensteanbieter im Zusammenhang mit politischen Werbedienstleistungen abgedeckt wird, sollte der Begriff der Anbieter von…
Herausgeber politischer Werbung sollten als Anbieter politischer Werbedienstleistungen definiert werden, die in der Regel am Ende der Kette von Diensteanbietern…
Die Definition des Begriffs „politische Werbekampagne“ sollte sich auf die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung…
Anbieter politischer Werbedienstleistungen nehmen Aufgaben wahr, die zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung beitragen. Bestimmte Anbieter politischer…
Politische Anzeigen müssen als ein Fall politischer Werbung definiert werden. Unter den Begriff „Anzeigen“ fallen auch die Mittel, über die Werbung kommuniziert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.