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Ein Sponsor sollte als die Person oder Einrichtung definiert werden, in deren Namen eine politische Anzeige ausgearbeitet, platziert, gefördert, veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet wird, z. B. ein einzelner Kandidat bei einer Wahl oder eine politische Partei, und bei der es sich in der Regel um die Person oder Einrichtung handelt, die im Austausch für politische Werbedienstleistungen ein Entgelt leistet.
„Sponsor“ die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag oder Namen eine politische Anzeige ausgearbeitet, platziert, gefördert, veröffentlicht,…
Die Definition politischer Werbung sollte Werbung umfassen, die direkt oder indirekt durch einen politischen Akteur oder auf irgendeine Weise für einen…
Damit ein breites Spektrum relevanter Diensteanbieter im Zusammenhang mit politischen Werbedienstleistungen abgedeckt wird, sollte der Begriff der Anbieter von…
Ein Sponsor sollte wahrheitsgemäß erklären, ob es sich bei der betreffenden Werbung um politische Werbung im Sinne dieser Verordnung handelt, und ob er im…
Die Definition des Begriffs „politische Werbekampagne“ sollte sich auf die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung…
Herausgeber politischer Werbung sollten als Anbieter politischer Werbedienstleistungen definiert werden, die in der Regel am Ende der Kette von Diensteanbietern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.