Erwägungsgrund 13 32024R0903
Interoperabilität erleichtert die erfolgreiche Umsetzung politischer Maßnahmen, insbesondere wenn diese in enger Beziehung zum öffentlichen Sektor stehen, wie in den Bereichen Justiz und Inneres, Steuern und Zoll, Verkehr, Energie, Gesundheit, Landwirtschaft und Beschäftigung oder auch bei der Regulierung der Unternehmen und der Wirtschaft. Eine Betrachtung der Interoperabilität lediglich mit Blick auf einzelne Sektoren birgt jedoch die Gefahr, dass auf nationaler oder sektoraler Ebene unterschiedliche oder miteinander nicht kompatible Lösungen eingeführt und dadurch neue elektronische Schranken geschaffen werden, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts und der damit verbundenen Freiheiten verhindern. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Offenheit und Wettbewerbsfähigkeit der Märkte sowie die Erbringung von Diensten von allgemeinem Interesse für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen untergraben werden. Daher sollte diese Verordnung auch die sektorübergreifende Interoperabilität erleichtern, fördern und darauf Anwendung finden, um so die Beseitigung von Hindernissen, Unvereinbarkeiten und der Fragmentierung digitaler öffentlicher Dienste zu unterstützen.