Erwägungsgrund 8 32024R0903
Eine neue Governance-Struktur, in deren Zentrum der Beirat für ein interoperables Europa (im Folgenden „Beirat“) steht, sollte eingerichtet werden und ein rechtliches Mandat erhalten, um gemeinsam mit der Kommission die Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Interoperabilität in der Union- einschließlich des Europäischen Interoperabilitätsrahmens (EIF) und anderer gemeinsamer rechtlicher, organisatorischer, semantischer und technischer Interoperabilitätslösungen wie Spezifikationen und Anwendungen — voranzutreiben. Darüber hinaus sollte mit dieser Verordnung ein klares und leicht erkennbares Zeichen für bestimmte Interoperabilitätslösungen (im Folgenden da „Lösungen für ein interoperables Europa“) eingeführt werden. Die Schaffung einer dynamischen Gemeinschaft, die sich um staatliche Technologielösungen kümmert, sollte gefördert werden.