Erwägungsgrund 23 32024R0903
Eine gemeinsame Checkliste für Berichte über die Interoperabilitätsbewertung ist erforderlich, um den Einrichtungen der Union und öffentlichen Stellen die Durchführung dieser Bewertungen zu erleichtern und den Beirat in die Lage zu versetzen, auf der Grundlage der Ergebnisse Empfehlungen zu erstellen, um die grenzüberschreitende Interoperabilität zu verbessern. Dementsprechend sollten in dem Bericht mit dem Ergebnis des Interoperabilitätsbewertungsprozesses die Auswirkungen der bewerteten Anforderung auf die rechtlichen, organisatorischen, semantischen, technischen und die Governance betreffenden Aspekte der grenzüberschreitenden Interoperabilität sowie die Art der Lösung für ein interoperables Europa, die zur Bewältigung dieser Auswirkungen verwendet werden, und die verbleibenden Hindernisse, die noch nicht beseitigt werden, zusammengefasst werden. Die Verwendung dieser gemeinsamen Checkliste sollte durch vom Beirat angenommene Leitlinien näher erläutert werden.