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Eine gemeinsame Checkliste für Berichte über die Interoperabilitätsbewertung ist erforderlich, um den Einrichtungen der Union und öffentlichen Stellen die Durchführung dieser Bewertungen zu erleichtern und den Beirat in die Lage zu versetzen, auf der Grundlage der Ergebnisse Empfehlungen zu erstellen, um die grenzüberschreitende Interoperabilität zu verbessern. Dementsprechend sollten in dem Bericht mit dem Ergebnis des Interoperabilitätsbewertungsprozesses die Auswirkungen der bewerteten Anforderung auf die rechtlichen, organisatorischen, semantischen, technischen und die Governance betreffenden Aspekte der grenzüberschreitenden Interoperabilität sowie die Art der Lösung für ein interoperables Europa, die zur Bewältigung dieser Auswirkungen verwendet werden, und die verbleibenden Hindernisse, die noch nicht beseitigt werden, zusammengefasst werden. Die Verwendung dieser gemeinsamen Checkliste sollte durch vom Beirat angenommene Leitlinien näher erläutert werden.
Annahme von Leitlinien bezüglich des Inhalts der Interoperabilitätsbewertung gemäß Artikel 3 Absatz 5 und für die im Anhang dieser Verordnung enthaltene…
Die folgenden Punkte sind in den in Artikel 3 genannten Berichten enthalten. 1. Allgemeine Angaben — Einrichtung der Union oder öffentliche Stelle, die den…
Eine Interoperabilitätsbewertung ist erforderlich, um das Ausmaß der Auswirkungen der geplanten Anforderungen einzuschätzen und Maßnahmen zur Nutzung der…
Die Einrichtung der Union oder öffentliche Stelle sollte einen Bericht über das Ergebnis der Interoperabilitätsbewertung auf öffentlich zugängliche Weise —…
Einrichtungen der Union und öffentliche Stellen können verbindliche Anforderungen an transeuropäische digitale öffentliche Dienste einführen. Um…
Als wichtigstes Instrument der Union für die Koordinierung öffentlicher Investitionen in Interoperabilitätslösungen und die Festlegung des Fahrplans für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.