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Einrichtungen der Union oder öffentliche Stellen, die nach Interoperabilitätslösungen suchen, sollten bei anderen Einrichtungen der Union oder öffentlichen Stellen die von diesen Einrichtungen oder Stellen verwendeten Interoperabilitätslösungen wie bewährte Verfahren, Spezifikationen und Softwarecode zusammen mit der zugehörigen Dokumentation anfragen können. Die Weitergabe sollte zum Normalfall werden. Darüber hinaus sollten sich Einrichtungen der Union oder öffentliche Stellen bemühen, neue Interoperabilitätslösungen zu entwickeln oder bestehende Interoperabilitätslösungen weiterzuentwickeln. Dabei sollten sie Lösungen Vorrang einräumen, die nicht mit restriktiven Lizenzierungsbedingungen verbunden sind, sofern diese Lösungen gleichwertig sind. Jedoch sollte die Weitergabe von Interoperabilitätslösungen nicht dahin gehend verstanden werden, dass Einrichtungen der Union und öffentliche Stellen verpflichtet sind, ihre Rechte des geistigen Eigentums aufzugeben.
Bei der Entscheidung über die Umsetzung von Interoperabilitätslösungen räumen die Einrichtungen der Union und die öffentlichen Stellen der Umsetzung von…
müssen einer Lizenz unterliegen, die zumindest die Weiterverwendung der Lösung durch andere Einrichtungen der Union oder öffentliche Stellen ermöglicht, oder…
Die Einrichtung der Union oder öffentliche Stelle sollte einen Bericht über das Ergebnis der Interoperabilitätsbewertung auf öffentlich zugängliche Weise —…
Das Portal für ein interoperables Europa sollte Interoperabilitätslösungen öffentlich zugänglich und auffindbar machen, die den EIF-Grundsätzen der Offenheit,…
Interoperabilität ist direkt mit der Verwendung von offenen Spezifikationen und Normen verbunden und davon abhängig. Daher sollte der öffentliche Sektor der…
Die grenzüberschreitende Interoperabilität wird nicht nur über zentrale digitale Infrastrukturen in den Mitgliedstaaten, sondern auch durch einen dezentralen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.